Samstag, 21. September 2013

YouTube: Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern...


Mittlerweile besteht meiner Meinung nach ein dringender Handlungsbedarf seitens YouTube, damit "kleinen" ehrlichen und legalen YouTubern nicht weiterhin Steine in den Weg gelegt werden. Meine persönliche Konsequenz ist zur Zeit die, dass ich meine Videos vorerst nicht mehr vertone. Meine Tutorials sind in der Regel selbsterklärend- von daher kann ich für ein paar Clips diese Möglichkeit nutzen.

Eine Mitteilung von YouTube?

Vor ca. einem Jahr bemerkte ich plötzlich in meinem Kanalmanager, dass ein Video nicht monetarisiert wurde, weil "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" darin wären. Ich war natürlich erst mal panisch, habe wild gegoogelt und konnte mich beruhigen: Ich habe das alleinige Urheberrecht an den Bildinhalten und die Musik, die von mir verwendet wird, darf ich ohne Einschränkungen legal und kommerziell nutzen. Es gibt auch Videos, bei denen ich die Erlaubnis habe, sie hochzuladen, wo aber nichts weiter vereinbart wurde, diese sind z.B. nicht monetarisiert.

Warum nun trotzdem die Mitteilung?

Weil in fast allen Videos von mir Musikbausteine enthalten sind, die für jeden, der die Lizenz dazu hat, kommerziell nutzbar sind (sog. Loops aus professionellen Programmen, in meinem Fall Logic pro). Diese dienen sowohl Musikern, Bands als auch eben Menschen wie mir dazu, mit relativ wenig Aufwand eine musikalische Untermalung herzustellen.
Nun ist die Software von YouTube aber nur auf Übereinstimmungen programmiert- was erst einmal für den Urheberrechtsinhaber eine super Sache ist. Leider findet YouTube dann auch die legal verwendeten Inhalte- weder derjenige, der einen Anspruch erhoben hat, noch derjenge der den Einspruch erhält, hat nämlich das exklusive Nutzungsrecht.

Wenn jetzt 2 Stücke hochgeladen werden, die ein paar Takte eines nicht- exklusiven Stückes, bei dem die Nutzung beiden in vollem Umfang erlaubt ist, beinhalten, dann erhält derjenige, der nicht am Contend ID- Programm teilnimmt eine Mitteilung von YouTube, gegen die ein Einspruch eingereicht werden kann.

Und dann?

Dieser Einspruch kann dann innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Bis jetzt ist es bei meinen Videos noch nicht zu einer Überschreitung der Frist gekommen, von daher weiß ich noch nicht, wie ich reagieren muss, wenn dieser Fall eintritt.
Ebenfalls sind bislang ausnahmslos alle Ansprüche zurückgezogen worden!

Hört sich erstmal alles nicht so schlimm an, und ich könnte das auch alles gut verstehen, ABER: Die Erklärungen und Hilfestellungen durch YouTube sind in diesem speziellen Fall für die Partner noch nicht einmal als ausreichend zu bezeichnen. UND: es ist egal, ob mein Video oder das des anderen Nutzers zuerst hochgeladen wurde. Manche Videos werden bei mir auch nach einigen Monaten plötzlich markiert.

Wenn ich nun selbst versuche, einen Antrag auf Content ID zu stellen, muss ich mein Kreuzchen (weil ich ja legal und rechtlich einwandfrei agieren möchte) logischerweise auch bei Inhalten setzen, an denen ich NICHT das exklusive Recht habe. Dies ist aber gleichzeitig eigentlich ein Ausschlußkriterium für YouTube, um für das Content ID überhaupt zugelassen zu werden. Somit sind diese Markierungen "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern" doppelt ärgerlich und extrem lästig, weil 1. verstoße ich nicht gegen das Urheberrecht, 2.  bin ich jedes Mal in der Verantwortlichkeit einen Widerspruch einzulegen.

Da ich in den Weiten des WWWs nicht wirklich fündig geworden bin, möchte ich mit diesem Artikel darauf aufmerksam machen und hoffe, dass sich ein paar YouTuber melden, denen es ähnlich ergangen ist.
Ich möchte betonen, dass ich das Urheberrecht sehr ernst nehme und mich intensiv damit auseinandergesetzt habe. Hier geht es um Probleme, die sich ergeben, wenn man sich rechtlich auf der sicheren Seite bewegt und dennoch Stolpersteinen ausgesetzt wird!

Update 24. September:

Ich habe mich im YouTube Forum noch ein wenig schlauer gemacht.

Grundsätzlich habe ich dabei erfahren, dass, sofern die Anspruchsteller nicht auf den Einspruch reagieren, nach 30 Tagen der Anspruch gelöscht wird. Sollte der Anspruchsteller reagieren, indem er den Einspruch ablehnt, hat man wohl weitere Möglichkeiten. Ab einem gewissen Zeitpunkt sollte dann allerdings ggf. ein Anwalt zu Rate gezogen werden!

Nachteilig für den User finde ich die Neuerung auch für bestehende Partner, dass der Email- Support für die meisten YouTuber quasi eingestellt wurde. Du musst 3333 Aufrufe pro Tag bei einem 3 Minuten- Video haben, um den Email- Support in Anspruch nehmen zu können! 15.000 Stunden, die Deine Videos in 90 Tagen angeschaut werden (das sind 625 Tage oder 100.000 Aufrufe pro Monat bei 3 Minuten Video ;). Und das ist nicht nur eine Zahl, die die wenigsten erst nach richtig viel Arbeit erreichen, sie gilt für alle, auch für diejenigen, die sich bis vor ein paar Monaten noch im ausgewählten Partner- Programm befunden haben (der fehlende Email Support zog ungefähr zu dem Zeitpunkt ein, als jedem die Monetarisierung angeboten wurde). Und selbst an ausgewählte Partnerschaften zu kommen, war damals einfacher, als jetzt einen Kontakt herzustellen.

Da fände ich zumindest einen "One Mail Per Month" Support OK, gerade bei einem Unternehmen, welches eigentlich auch durch die kleineren YouTuber erfolgreich geworden ist.

Abschliessend kann ich nur empfehlen, dass die YouTube- Foren genutzt werden, dort wird einem wirklich schnell und auch recht fundiert geholfen!


Bei entsprechendem Feedback bin ich gerne bereit, diese Thematik zu vertiefen.

Newbies empfehle ich jedoch eindringlich, dass sie sich VOR dem hochladen irgendwelcher musikalischen und visuellen Inhalte intensiv über das Urheberrecht, das Markenrecht und die Gema informieren!



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